Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Merchandise des Honeyball Club
THE STAND - Christina Eckstein | Stand: Mai 2026
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB" genannt) gelten für alle Verträge zwischen THE STAND – Christina Eckstein, Niehler Kirchweg 43, 50733 Köln (nachfolgend „Veranstalter" genannt) und der jeweiligen Person (nachfolgend „Kund:in" oder „Teilnehmer:in" genannt) in Bezug auf (a) die Teilnahme an Veranstaltungen des Honeyball Club sowie (b) den Erwerb von Merchandise-Produkten des Veranstalters, soweit in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem Bestellformular oder am Point of Sale auf diese AGB Bezug genommen wird. Vollständige Anbieterinformationen sind im Impressum unter https://www.honeyballclub.com/impressum einsehbar.
Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Abweichende Bedingungen von Kund:innen werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 – Anmeldung und Vertragsschluss (Veranstaltungen)
Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt online über das bereitgestellte Buchungsformular oder – soweit vom Veranstalter angeboten – durch Ticketkauf an einem Point of Sale.
Beim Ticketkauf an einem Point of Sale kommt der Vertrag durch Zahlung des Ticketpreises und Übergabe des physischen oder elektronischen Tickets zustande.
Bei Buchung über ein Online-Formular erhält die Teilnehmer:in eine automatische Bestelleingangsbestätigung. Diese stellt keine Annahme der Bestellung dar. Der Vertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung des Veranstalters zustande.
Soweit Tickets personalisiert sind, gelten sie ausschließlich für die Teilnehmer:in und können nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters vor Veranstaltungsbeginn auf Dritte übertragen werden. Die Übertragung darf nur aus berechtigtem Interesse des Veranstalters verweigert werden.
Mit der Anmeldung erkennt die Teilnehmer:in diese AGB an.
Tickets werden ausschließlich zur privaten, nicht-kommerziellen Nutzung verkauft. Jeder gewerbliche Weiterverkauf ist untersagt. Eine private Weitergabe aus nicht kommerziellen Gründen (z. B. bei Krankheit) ist zulässig, sofern die empfangende Person die Geltung dieser AGB akzeptiert. Bei Verstoß verliert das Ticket seine Gültigkeit ohne Erstattung des Kaufpreises.
§ 3 – Leistungen und Preise; Veranstaltungsinhalte; Leistungsänderungen
Die Leistungen und Preise für die Teilnahme an einer Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Alle dort angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Die Preise umfassen ausschließlich die Teilnahme an der Veranstaltung. Verpflegung ist, sofern nicht in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich anders angegeben, nicht im Preis enthalten.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Inhalte des gezeigten Sportereignisses im TV oder Stream. Insbesondere ist der Veranstalter nicht für von Dritten vermittelte Inhalte verantwortlich.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus sachlichen Gründen und in angemessenem Umfang Änderungen im Ablauf oder in den Inhalten der Veranstaltung vorzunehmen, sofern diese die Gesamtstruktur nicht wesentlich verändern.
§ 4 – Zutritt & Minderjährige; Barrierefreiheit
Die Veranstaltungen des Honeyball Club richten sich an Personen ab 18 Jahren. Minderjährigen ist der Zutritt nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person gestattet, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt.
Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, wenn der angemessene Schutz Minderjähriger nach eigenem Ermessen nicht gewährleistet ist.
Teilnehmer:innen mit besonderen Anforderungen an die Barrierefreiheit werden gebeten, sich vor dem Ticketkauf unter hi@honeyballclub.com zu melden, damit der Veranstalter gemeinsam mit der jeweiligen Venue bestmögliche Voraussetzungen schaffen kann.
§ 5 – Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
Die Teilnahmegebühr ist unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Zahlungsmöglichkeiten beschränken sich auf die im Buchungsformular oder Online-Shop angegebenen Optionen. Bei Zahlungen über Drittanbieter gelten deren jeweilige AGB.
Beim Ticketkauf an einem Point of Sale können eingeschränkte Kartenzahlungsoptionen verfügbar sein.
Die Kund:in stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu und erhält die Rechnung in der Regel per E-Mail, in Ausnahmefällen per Post.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Veranstalter berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnehmer:in von der Veranstaltung auszuschließen, wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt.
§ 6 – Stornierung und Umbuchung (Veranstaltungen)
Tickets sind nicht erstattungsfähig. Mit Abschluss der Buchung ist die Teilnahmegebühr verbindlich geschuldet, unabhängig davon, ob die Teilnehmer:in die Veranstaltung tatsächlich besucht. Ein Anspruch auf Rückerstattung bei Nichterscheinen ("No Show") oder nachträglicher Verhinderung besteht nicht.
Es steht der Teilnehmer:in frei nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters möglich.
Sagt der Veranstalter die Veranstaltung ab oder verschiebt sie auf einen Termin, dem die Teilnehmer:in nicht zustimmt, wird die Teilnahmegebühr vollständig erstattet.
§ 7 – Änderungen und Absage von Veranstaltungen; Hausordnung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben, beispielsweise bei unzureichender Teilnehmer:innenzahl, Absage des Sportereignisses, höherer Gewalt oder Naturereignissen. In diesem Fall wird die Teilnehmer:in unverzüglich informiert und ihr die Möglichkeit angeboten, an einer Ersatzveranstaltung teilzunehmen oder die Teilnahmegebühr erstattet zu bekommen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht, es sei denn, der Veranstalter hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Die Teilnehmer:in ist verpflichtet, die Hausordnung des Veranstaltungsorts und des Veranstalters einzuhalten und sich gegenüber anderen Teilnehmer:innen und dem Veranstaltungspersonal angemessen und respektvoll zu verhalten.
Beim Einlass kann eine Sicherheitskontrolle der mitgebrachten Gegenstände stattfinden. Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, wenn Teilnehmer:innen nicht zugelassene Gegenstände mitführen, sich aggressiv verhalten oder kein gültiges Ticket vorweisen.
Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals und eingesetzter Ordnungskräfte ist jederzeit Folge zu leisten.
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht als Sitzgelegenheiten genutzt werden.
Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet, sofern es sich nicht um Assistenztiere handelt.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer:innen, die nachhaltig oder grob gegen die Hausordnung verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 8 – Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, gleichgültig auf welchem Verschuldensgrad diese beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmer:in regelmäßig vertrauen darf) haftet der Veranstalter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine weitergehende Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, sofern Ansprüche unmittelbar gegen diese geltend gemacht werden.
Gesetzliche Haftung unabhängig vom Verschulden (z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.
Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die von der Teilnehmer:in mitgebracht wurden (z. B. Kleidung, elektronische Geräte), es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Veranstalters verursacht.
Die Teilnehmer:in ist sich bewusst, dass Musik- und Sportveranstaltungen einen hohen Schallpegel erzeugen können, und erklärt sich hiermit einverstanden. Im Rahmen der Veranstaltung können zudem Lichteffekte oder sonstige Spezialeffekte eingesetzt werden. Die Verwendung von Gehörschutz wird empfohlen.
§ 9 – Foto- und Videoaufnahmen; Urheberrechte
Der Veranstalter oder von ihm beauftragte Dritte werden vor und während der Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen anfertigen, die zum Zweck der Dokumentation sowie der Werbung on- und offline genutzt werden. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt die Teilnehmer:in ihr Einverständnis mit der Anfertigung und Nutzung solcher Aufnahmen gemäß § 22 KUG. Entsprechende Hinweise erfolgen vor Ort durch Aushänge.
Alle Veranstaltungsinhalte sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung der Veranstaltungsinhalte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.
Die Teilnehmer:in ist nicht berechtigt, Video-, Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung anzufertigen und zu verwerten. Ausgenommen hiervon sind im Rahmen einer "Fair Use"-Richtlinie Fotos und kurze Videosequenzen zur Veröffentlichung auf Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, TikTok), die offensichtlich dem Zweck der Dokumentation der eigenen Teilnahme dienen. Professionelles Aufnahmeequipment (Spiegelreflexkameras, externe Videokameras, Audioaufnahmegeräte) ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
§ 10 – Merchandise-Verkauf vor Ort
Merchandise-Produkte (z. B. Kleidung, Accessoires) werden vor Ort bei Veranstaltungen des Honeyball Club zum Kauf angeboten.
Der Kaufvertrag über Merchandise-Produkte kommt durch Zahlung des Kaufpreises und Übergabe der Ware zustande. Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Da es sich um einen Kauf vor Ort (kein Fernabsatzvertrag) handelt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312b, 312g BGB. Mängelansprüche nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 434 ff. BGB) bleiben hiervon unberührt.
Merchandise-Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Veranstalters.
Im Falle eines Sachmangels können Kund:innen ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unter hi@honeyballclub.com geltend machen. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware.
§ 11 – Datenschutz
Die von der Kund:in bereitgestellten personenbezogenen Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter https://www.honeyballclub.com/datenschutzerklaerung.
§ 12 – Schlussbestimmungen; Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden Kund:innen mindestens 2 Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb dieser Frist widersprochen wird. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen des Staates, in dem die Kund:in ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Für Streitigkeiten mit Verbraucher:innen ist ein Gerichtsstand in Köln zulässig, soweit die Kund:in zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Köln hatte, oder soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Hinweis zum Widerrufsrecht
Veranstaltungstickets: Für Veranstaltungstickets, die für ein bestimmtes Datum oder einen genau angegebenen Zeitraum gelten, besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Erstattungen bei Absage durch den Veranstalter sind in § 7 geregelt.
Merchandise-Produkte: Da Merchandise ausschließlich vor Ort bei Veranstaltungen verkauft wird (kein Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumvertrag im Sinne des § 312b BGB), besteht ebenfalls kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß § 10 dieser AGB.
Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtungsstelle
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ abrufbar ist. Der Veranstalter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.